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Kurfürstendamm 92
10709 Berlin

Sorge & Umgang

Ihre Interessen in Sorge- und Umgangsverfahren vertreten

Wir beraten Sie zu Sorgerecht, Umgang und Aufenthalt Ihres Kindes, verhandeln außergerichtliche Regelungen und vertreten Sie vor allen deutschen Familiengerichten.

030 / 890 64 40

Zwei Erwachsene wenden sich auf einer Bank einem Kind mit einem Buch zu.

Persönliche Beratung in Berlin, telefonisch und per Video. Anwaltliche Vertretung bundesweit.

Anwaltliche Vertretung anfragen

Beratung und Vertretung

  1. Sorgerecht, Umgang und bestehende Regelungen rechtlich prüfen.

  2. Außergerichtliche Vereinbarungen mit der anderen Seite verhandeln.

  3. In Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht vertreten.

Ihre Familie im Mittelpunkt

Schildern Sie uns die derzeitige Alltagssituation, bestehende Regelungen und die Fragen, bei denen Sie Unterstützung brauchen. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Unterlagen helfen bei der Einordnung.

So beauftragen Sie uns

Senden Sie uns die wesentlichen Unterlagen und teilen Sie uns bestehende Fristen mit. Wir prüfen den möglichen Auftrag und besprechen mit Ihnen Vorgehen, Umfang der Vertretung und Kosten.

Mehr zum Ablauf und zu den Kosten

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Wichtige Grundlagen zu Ihrem Anliegen

01

Gemeinsames Sorgerecht: Entscheidungen im Alltag und bei wichtigen Fragen

Auf das Thema gemeinsames Sorgerecht trifft man nicht nur, wenn Ehen mit Kindern geschieden werden.

Beate MartenFamilienrecht
02

Sorgerecht: Elterliche Verantwortung und Entscheidungen für das Kind

Die elterliche Sorge ist gesetzlich geregelt in § 1626 BGB.

Beate MartenFamilienrecht
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