
Eine Kündigung, eine berufliche Veränderung oder ein Konflikt im Unternehmen verlangt eine klare rechtliche Einschätzung. Martin Graner vertritt Ihre Interessen im Arbeitsrecht: in außergerichtlichen Verhandlungen und vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Seit 1999 und damit seit über 25 Jahren arbeitet er als Rechtsanwalt. Den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führt er seit 2006. Als Gründungspartner von Marten & Graner bringt er langjährige Erfahrung und eine ausschließliche Spezialisierung auf das Arbeitsrecht in die Bearbeitung Ihres Mandats ein.
Kontakt zur Kanzlei Mehr zu Martin Graners ProfilWerdegang
Erfahrung & Qualifikation
Anwaltliche Tätigkeit & Qualifikation
- Seit 1999 zugelassener Rechtsanwalt und Gründungspartner der Sozietät
- Seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Studium & Referendariat
- Studium an der Universität Konstanz und der Freien Universität Berlin
- Referendariat am Kammergericht Berlin sowie in London
Weitere Qualifikationen
- Fachanwaltslehrgänge Erbrecht und Strafrecht abgeschlossen
Beratung & Vertretung
Verhandeln und Interessen vertreten
Martin Graner arbeitet seit über 25 Jahren als Rechtsanwalt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006 übernimmt er Ihre Vertretung bei Kündigung und Kündigungsschutz, verhandelt Aufhebungsverträge und Abfindungen und berät zu Arbeitsverträgen und Vergütung. Auch bei Arbeitgeberfragen und weiteren Konflikten im Arbeitsverhältnis steht er für Ihre rechtliche Position ein: gegenüber der anderen Seite und vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Kündigung & KündigungsschutzAufhebungsvertrag & AbfindungVertrag, Vergütung & ArbeitsbedingungenArbeitgeberpraxis & KonfliktePublizierte Artikel
Artikel von Martin GranerBerufliche Vernetzung
Mitgliedschaften
- Mitglied im Berliner Anwaltsverein e. V. und damit im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied im VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
- Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V.


