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Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wir prüfen Aufhebungsverträge und vertreten Mandanten in Verhandlungen über ihr Ausscheiden. Diese Erfahrung fließt in unsere Artikel ein: Sie erläutern das Zusammenspiel von Abfindung, Freistellung, Zeugnis und weiteren Vertragsbedingungen.





12 Fachbeiträge · Alle Themen im Bereich Aufhebungsvertrag
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann für Arbeitgeber ein effektives Instrument sein, um sensible Unternehmensinteressen zu schützen.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geraten unvermittelt in eine Drucksituation, wenn ihnen nach Umstrukturierungen oder schwierigen Gesprächen plötzlich ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird.
Die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mittels eines Aufhebungsvertrags ist in der modernen Personalpraxis längst ein etabliertes Mittel.
Eine vertragliche Vereinbarung zur Abwicklung offener Ansprüche kann nach einer Kündigung im Arbeitsrecht sinnvoll sein.
Ein Aufhebungsvertrag während der Elternzeit kann im Arbeitsrecht dann sinnvoll sein, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden möchten.
Um einer betriebsbedingten Kündigung zuvorzukommen, können Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen im Arbeitsrecht auch selbst einen Aufhebungsvertrag anregen.
Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich weiter zu, was er bis dahin verdient hat.
Die Welt der Arbeitszeugnisse ist im Arbeitsrecht komplex.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und spielt auch im Arbeitsrecht bei einer Kündigung eine zentrale Rolle.
Sie haben einen Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder Ihnen wurde mitgeteilt, dass eine Lösung gesucht wird, um Ihren Arbeitsvertrag einvernehmlich zu beenden?
Kommt es in einem Unternehmen zu Kündigungen, steht oft die Frage nach einer angemessenen Abfindung im Raum.
Bei Arbeitszeugnissen unterscheidet man zwischen Endzeugnissen, die erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und geschuldet sind, und Zwischenzeugnissen, die eine Zwischenbewertung der Leistung und Führung für das laufende Arbeitsverhältnis abgeben.